Jus soli

oder

das Recht auf die Staatsangehörigkeit eines Landes durch die Geburt auf seinem Boden

 

Habt Ihr schon einmal davon gehört, daß man absichtlich sein Kind in einem bestimmten Land gebären könnte, damit es die dortige Staatsbürgerschaft bekommt? Vielleicht habt Ihr von schwangeren Mexikanerinnen gehört, die über die Grenze in die USA liefen, kletterten, schwammen, damit die Kinder die Staatsbürgerschaft bekamen und die ganze Familie dort bleiben konnte? Was übrigens mittlerweile in den USA nicht mehr so oft einfach ist, wie es das früher einmal war. In manchen anderen Ländern ist das aber weiterhin problemlos möglich.

 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, nach denen ein Kind die Staatsangehörigkeit eines Landes bekommen kann. Wenn die Staatsangehörigkeit dadurch erlangt wird, daß man in einem Land geboren wurde, so nennt man das Rechts-Prinzip “jus soli”, das Recht durch Geburt auf dem Boden des Landes.

Wenn die Staatsangehörigkeit dadurch erlangt wird, daß die Eltern Angehörige eines Staates sind, dann nennt man das Rechts-Prinzip “jus sanguini”, das Recht des Blutes.

 

Oft gibt es eine gewisse Mischung dieser beiden Rechtsprinzipien. 

 

Hier findet Ihr eine Liste zu Ländern, in denen ein dort geborenes Kind ausländischer Eltern die Staatsangehörigkeit bekommt bzw. bekommen kann. Teilweise ist das auch noch an weitere Bedingungen geknüpft, z.B. daß die Eltern eine Aufenthaltsgenehmigung hatten:

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Jus_soli

 

Die Länder ohne weitere Bedingungen außer der dortigen Geburt sind hauptsächlich nord-, mittel- und südamerikanische Länder und zwar fast alle. Es gibt aber auch die Möglichkeit in Tansania, Lesotho und Chad. 

 

Wichtig wäre noch zu erwähnen, daß die Staatsangehörigkeit eines Kindes nicht automatisch bedeuten muß, daß die Eltern des Kindes eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. In Kanada und den USA ging das z.B. Berichten zufolge früher recht einfach, mittlerweile aber nicht mehr. Die Kinder können dann ihre kanadische oder US-amerikanische Staatsangehörigkeit erst benutzen, wenn sie volljährig sind.

Aus Mexiko und Peru liegen mir dagegen Berichte vor von Familien, die Aufenthaltsgenehmigungen in diesen Ländern dadurch bekamen, daß sie dort Kinder gebaren, welche durch die Geburt in diesen Ländern die jeweilige Staatsangehörigkeit erwarben. 

 

Ich sammle sehr gerne weitere Erfahrungsberichte zu diesem Thema aus verschiedenen Ländern, bitte schickt sie mir. 

 

Und bevor Ihr Euer Kind in einem bestimmten Land gebären wollt, bitte erkundigt Euch noch einmal selbst genau über die jeweiligen aktuellen Bedingungen.